Pendeln gehört heute zum Alltag von vielen. Auch zu meinem. Die Wenigsten tun dies komplett freiwillig, das gilt es anzuerkennen. Die Kosten dafür können daher von den Steuern abgezogen werden. Nachdem der Kantonsrat 2015 den Pendlerabzug auf die Kosten eines Generalabonnements (GA) begrenzt hat, dürfen seit 2020 die Kosten eines GA und ein Park+Ride von 600 Franken, also momentan 4595 Franken abgezogen werden. Autofahrerinnen und ÖV-Nutzer können den gleichen Betrag maximal geltend machen. Eine faire und ausgewogene Lösung, die auch den Arbeitnehmenden in ländlichen Teilen unseres Kantons Rechnung trägt. Der Kantonsrat möchte diesen Betrag nach neun Jahren bewährter Praxis ohne Not masiv auf 8000 Franken erhöhen. Davon profitieren ausschliesslich Autopendlerinnen mit einem besonders langen Arbeitsweg. Wer weite Strecken mit dem Auto pendeln möchte, hat die Freiheit dazu. Es ist aber unfair, umweltschädlich und gleichzeitig teuer, dies mit einem erhöhten Steuerabzug zu belohnen. Wir diskutieren momentan wieder über einen Autobahnausbau. Gleichzeitig mehr Anreize für das Autopendeln zu setzen, ist in diesem Zusammenhang widersinnig.
Unser Ziel muss es sein, attraktive Arbeitsplätze in der Nähe unserer Wohnorte zu schaffen, aber auch Homeoffice und Coworkingspaces, insbesondere im ländlichen Raum, müssen vermehrt ermöglicht werden. So reduzieren wir den Verkehr, statt ihn noch weiter zu fördern.
Johannes Leutenegger, Präsident GLP Wil